Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Rückenwind Kitesurf GmbH, Steinmannstraße 22, 25980 Westerland
(im folgenden mit “Rückenwind” bezeichnet)

§ 1 Hinweis auf Haftpflichtversicherung für Kurse

Wir empfehlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt. Eine entsprechende Versicherung wird vom VDWS Verband unter: https://www.vdws-checkpoint.de/shop/insurance angeboten und muss vorher abgeschlossen werden, falls keine adäquate Versicherung vorhanden ist.
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer bzw. dessen Versicherung. Für etwaige gesundheitliche Schäden durch die Kursteilnahme ist Rückenwind nicht haftbar.

§ 2 Kursteilnehmer / Minderjährige Kursteilnehmer

Die Anmeldung von minderjährigen Kursteilnehmern erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.

Der Erziehungsberechtigte bzw. der Kursteilnehmer erklären dann schriftlich vor Ort, dass die/der Kursteilnehmer 15 Minuten ohne Hilfsmittel im tiefen Wasser schwimmen kann und die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Weiterhin wird erklärt, dass keine körperlichen Mängel bekannt sind, die die Ausübung des Wassersports beeinträchtigen und dass eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

§ 3 Preise

Es gelten die bei Abschluss der Buchung vereinbarten Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (veröffentlicht auf der Website rueckenwind-kitesurf.de). Preisänderungen sind jederzeit möglich.

§ 4 Bezahlung

Bei Vorausbuchung eines Kurses wird die Buchung mit Bezahlung der Kursgebühr rechtskräftig. Bei unvollständigen oder nicht geleisteten / ausgefallenen Zahlungen besteht kein Rechtsanspruch auf Schulung.

Ohne Vorausbuchung eines Kurses wird die Kursgebühr nach Abschluss des Kurses berechnet und ist sofort vor Ort in Bar oder per EC- / Kreditkarte zu bezahlen.

§ 5 Rücktritt / Umbuchung / Stornierung

Kunden haben die Möglichkeit einen oder mehrere Kurse im Voraus für einen Zeitraum zu buchen. Werden die zuvor gebuchten Kurse in diesem Zeitraum nicht wahrgenommen und wurde für diese Kurse noch kein konkreter Termin vereinbart, erhält der Kunde einen Gutschein über die Leistungen der Kurse.

Wurde ein konkreter Termin für einen Kurs mit dem Kunden abgestimmt und dieser tritt vor Durchführung des Kurses vom Vertrag zurück, kündigt ihn oder erscheint zu dem gebuchten Kurs nicht, sind wir berechtigt, Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:

ab 14 Tage bis 8 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren
ab 7 Tage bis 4 Tage vor Kursbeginn: 75% der Kursgebühren
ab 3 Tage vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühren

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

Dem Kunden ist es jederzeit möglich, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern dieser Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kurs, so verfällt der Anspruch auf die versäumte Leistung. Ein Anspruch auf Nachholung oder Kostenerstattung besteht nicht.

Rücktritt seitens Rückenwind:
Wir behalten uns vor, Kurse mangels ausreichender Teilnehmerzahl, schlechten Wetterbedingungen, Kälte oder Krankheit abzusagen. In diesem Fall erfolgt bei den Kurse eine Umbuchung auf einen gewünschten Termin. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§ 6 Änderungen im Verlauf der Kurse

Kitesurfen ist eine Natursportart und somit abhängig von den gegebenen Wind- und Wetterverhältnissen. Da die Bedingungen nicht immer exakt vorhersehbar sind und schnell wechseln können, sind Änderungen im Kursverlauf nicht immer auszuschließen. Aus diesem Grund kann es keine Garantie für die Absolvierung aller Praxisstunden geben. Bei Unmöglichkeit der Durchführung des Praxisteils durch höhere Gewalt, werden dem Teilnehmer die Reststundenzahl gutgeschrieben und es wird ein Ersatztermin abgesprochen. Eine Rückerstattung über einen Teil des Kurspreises kann nicht erfolgen.

§ 7 Haftung

Rückenwind sichert die gewissenhafte Planung und Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt trotzdem immer auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Rückenwind Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für den Teilnehmer und das Material übernommen. Haftung übernimmt Rückenwind nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Wir übernehmen keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen oder Verlusten von privatem Equipment sowie Neopren, Trapezen, Garderobe und Wertsachen. Die Bedingungen der Leistungsträger, die in unserem Auftrag handeln, werden von den Teilnehmern ausdrücklich anerkannt.

Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung, Wertsachen oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt sowohl für den Verlust oder die Beschädigung der Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung als auch dann, wenn solche Gegenstände von Rückenwind aufbewahrt werden und dort von anderen Kunden beschädigt werden oder abhandenkommen.

Es besteht die Möglichkeit eine VDWS Safety-Tool Versicherung für Kasko und Haftpflichtschäden abzuschließen, was von uns empfohlen wird (€ 39,00 / Jahr).

§ 8 Schulungsbedingungen / Ausrüstung

Den Weisungen des Rückenwind Personals ist Folge zu leisten.

Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die Kursteilnahme selbst sowie – soweit nicht anders gekennzeichnet – die Überlassung der für die Durchführung des Kurses notwendigen Ausrüstung (Ausnahme: Neoprenschuhe, die käuflich bei uns erworben werden können).

Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft jeder Schüler mit. Die Ausrüstung wird den Schülern für die Dauer des Kurses zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und Rückenwind persönlich zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer/Mieter für ihren Zeitwert, die Reparatur oder gleichwertigen Ersatz.

Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten, kann ein Teilnehmer nach der ersten Abmahnung aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Mitwirkungspflicht: Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Aufsichtspflicht: Rückenwind übernimmt die Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler bei Kursbeginn und vor Kursende. Sie haftet für die Zeit des Kurses im Wasser. Vor Kursbeginn und nach Kursende sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet ihre Kinder zu beaufsichtigen. Außerhalb der Kurszeiten übernimmt Rückenwind keine Haftung.

§ 9 Mietbedingungen Wassersportmaterial

Der Mieter übernimmt das Material wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten. Der Abschluss des Mietvertrages bedarf der Schriftform. Eine Vermietung ist an im Mietvertrag vermerkte Bedingungen geknüpft das gemietete Material sicher handhaben zu können. Der Mieter versichert, dass er sich den sportlichen und körperlichen Anforderungen gewachsen fühlt und fähig ist, mit dem Material sorgsam umzugehen. Die Vermietung erfolgt immer auf eigene Gefahr. Rückenwind weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung und keine weitergehenden Aufsichtspflichten beinhaltet. Der Mieter hat das ihm ausgehändigte Material nach Ablauf der Mietzeit bzw. bei Unterbrechung der Mietzeit pünktlich am vereinbarten Ort zu übergeben. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Dabei festgestellte Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie nicht bei der Übernahme des Materials dem Vermieter angezeigt wurden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder Dritte während der Mietzeit verursacht worden sind sowie bei verspäteter Rückgabe für eventuell entstandene Aufwendungen. Für durch das Material entstandene Schäden Dritter übernimmt der Mieter die Haftung und stellt den Vermieter insofern frei. Bei Beginn der Mietzeit kann der Vermieter vom Mieter eine Hinterlegung einer Kaution verlangen. Der Vermieter ist im Schadenfall berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind sowie nicht durch gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Surfausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig. Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Mietpreise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Darüber hinaus gelten die in einer Belehrung vor der Vermietung vereinbarten Sicherheitsregelungen, welche durch die Unterschrift des Mieters anerkannt werden. Bei Verstoß entfällt jeglicher Anspruch.

Die gemietete Ausrüstung darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.